Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es zunächst um das gegenseitige Kennenlernen und Besprechung der Rahmenbedingungen.

Therapiesetting

Psychotherapie wird von mir Form von Einzel und Paartherapie angeboten. Dabei stehen uns verschiedene zeitliche Settings zur Verfügung. Die am häufigsten gewählte Form ist die 50 Minuten Einheit.

Es ist möglich, um eine teilweise Kostenrückerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse anzusuchen. Kostenzuschuss ab 1. Jänner 2024:ÖGK: 33,70 €, BVAEB 48,80 €, SVS 45 €.

 In ihrer  Arbeitnehmerveranlagung können Sie die Kosten für Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend machen.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten Schweigepflicht.

Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Absageregelung

Wenn Sie einen Termin absagen müssen, ist dies 24 Stunden vorher kostenfrei möglich.